Kongress 2010 - Impressionen Teil 1
Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung spielt sich zu weiten Teilen im klassischen Zivilrecht ab. Somit sind Tangierungen beispielsweise mit dem Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und dem Bilanzrecht unabdingbar und folglich klassische Beratungsfelder für Rechtsberater.
Jedoch – zahlreiche Marktteilnehmer verfügen nicht über eine erforderliche Zulassung zur Rechtsberatung und können diese Zulassungen gemäß den einschlägigen Voraussetzungen auch nicht erhalten.
Auf diesen untragbaren Zustand hat daher der BRBZ Anfang Juni 2010 im Rahmen des 1. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2010 aufmerksam gemacht.
Somit wurde vor, zwischen und nach den Kongress-Vorträgen energisch die alles entscheidende Frage diskutiert:
Wer darf denn nun schlussendlich rechtlich im Bereich der betrieblichen Altersversorgung beraten?









