Fachkommission "bAV 2"
Fachkommission "bAV 2" =
nicht versicherungsförmige Durchführungswege
der betrieblichen Altersversorgung
Kommissionsgrundlagen
Die nicht versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung – unmittelbare Pensionszusage, Unterstützungskasse – werden dadurch geprägt, dass die Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen völlig frei durch den Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse gestaltet werden kann. Es können dementsprechend sämtliche am Kapitalmarkt zur Verfügung stehende Finanzinstrumente eingesetzt werden, ohne dass eine Fixierung auf eine ausschließlich versicherungsvertragliche Lösung erfolgen muss.
Einen Sonderfall stellt im Rahmen der hier betrachteten nicht versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung die sog. "Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung" (GGF-Versorgung) dar, die oftmals ebenfalls über eine Direktzusage umgesetzt wird. Denn: Betriebliche Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer geraten unter einen verschärften Prüfungsdruck der Rechtsprechung sowie der Finanz-, Arbeits- und Finanzverwaltung, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer – aufgrund seiner Kapitalbeteiligung am pensionsverpflichteten Unternehmen – unternehmensspezifische Entscheidungen immer bzw. in letzter Konsequenz eigenständig durchsetzen kann, indem er seinen "beherrschenden" Einfluss geltend macht.
Kommissionsaufgaben und -ziele
Auch die Fachkommission "bAV 2" des BRBZ begleitet ihren gesamten Aufgabenbereich hinsichtlich der nicht versicherungsförmigen Durchführungswege der bAV sowohl aus rechtspolitischer und anwendungsrechtlicher Sicht, als auch aus fokussierter Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht. Im Zentrum steht hierbei ebenfalls als Hauptzielsetzung die rechts- und haftungssichere Umsetzung der genannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Folgende grds. Aufgaben und Zielsetzungen der Fachkommission "bAV 2" lassen sich somit – in Analogie zu den Aufgaben der Fachkommission "bAV 1" – festhalten:
- Fachlicher u. praktischer Erfahrungsaustausch;
- Beobachtung, Aufbereitung, Bewertung und öffentliche Kommentierung aktueller Rechtsprechung und Marktentwicklungen;
- regelmäßige Literaturbeiträge und Mitwirkung am internen BRBZ-Newsletter;
- interne und öffentliche Bewertung von Produktangeboten zu den nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der zugehörigen Betrachtung der ggf. eingesetzten externen Versorgungsträger (z. B. Unterstützungskasse);
- Unterstützung des Vorstands des BRBZ hinsichtlich der Einbringung in Gesetzgebungsverfahren;
- Repräsentation des BRBZ auf öffentlichen Veranstaltungen;
- Beteiligung an kommissionsübergreifenden Aktivitäten des BRBZ.
Darüber hinaus lassen sich für die Fachkommission "bAV 2" folgende speziellen Aufgaben – aufgrund der aktuellen Markterfordernisse – benennen:
- Direktzusagen (bzw. unmittelbare Versorgungszusagen) und BilMoG;
- Versicherungsmathematik und zulässige Bewertungsverfahren von Pensionsverpflichtungen;
- Auslagerung von Pensionsverpflichtungen;
- CTA-Modelle – Wirklich eine sinnvolle Lösung?;
- Spezialthematik "pauschaldotierte Unterstützungskasse";
- Versorgungsausgleich.
Lernen Sie nachfolgend die Leiter der Fachkommission "bAV 2" vorab kennen!
KOMMISSIONSLEITUNG

Marita Müllmann
Gerichtlich zugelassene Rentenberaterin für die betriebliche Altersversorgung, Seeheim-Jugenheim; AG-Vertreterin bei der DRV Hessen, seit über 30 Jahren im HR-Bereich eines Dax-Unternehmens beschäftigt. Mitglied im Kuratorium des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
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Jochen Grünhagen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Buse Heberer Fromm, Rechtsanwälte – Steuerberater PartG, München; Mitglied im Kuratorium des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
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Versicherungsmathematische LEITUNG

Thorsten Müller
Diplom-Mathematiker und gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung mit eigener Kanzlei in Wyhe; Mitglied im Kuratorium des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
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